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3. Durchführung
Das bedeutet vom Schuljahr 1996/97
an :
Alle schulpflichtigen Kinder, deren Eltern sie
an unserer Schule angemeldet hatten, werden bei
uns in das erste Schuljahr aufgenommen ohne Unterscheidung
zwischen „schulfähig“ und „nicht
schulfähig“.
Die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder
werden aufgefangen, indem die Schüler/innen
mit besonderem Förderbedarf durch die Schulkindergartenleiterin
integrativ betreut werden und die „individuelle
Verweildauer“ in der Schuleingangsphase
flexibilisiert wird. Diese kann zwei oder drei
Jahre oder - bei besonders befähigten und
schnelllernenden Kindern - sogar nur ein Jahr
dauern.
Bis zu den Herbstferien arbeitete die Leiterin
der „Integrierten Eingangsstufe“ in
den ersten Schuljahren mit. Ziel ist es, Kinder
intensiv zu beobachten um die Lernausgangslage
zu ermitteln.
Die Förderung umfasst folgende
Teilbereiche:
- Wahrnehmung
- Sprachtraining
- Lesen
- Mathematik
- sozial-emotionales Lernen
Die Schulkindergartenleiterin
- arbeitet eng mit dem Team der
Schuleingangsstufe zusammen.
- plant ihre Arbeit in Absprache
mit dem Team in eigener Verantwortung.
- erstellt individuelle Förderpläne.
- unterstützt einzelne Kinder
oder kleine Gruppen integrativ in der Klasse.
- stellt Gruppen klassenbezogen
oder klassen-/jahrgangsübergreifend zusammen
und fördert sie außerhalb der Klasse
in einem entsprechend ausgestatteten Gruppenraum.
- nimmt an den wöchentlichen
Teambesprechungen der Klassen 1 - 2 teil, wirkt
an der Planung von Unterrichtsvorhaben mit und
achtet auf die Einbeziehung sozialpädagogischer
Prinzipien.
Außerdem werden in allen Klassen
zur angemessenen Förderung aller Kinder verstärkt
Formen des offenen Unterrichts angeboten, differenzierte
Lernangebote zur Verfügung gestellt und individuelle
Lernwege ermöglicht. Daneben gibt es die
Möglichkeit –bei besonderer Begabung
bzw. besonderem Förderbedarf- in einzelnen
Fächern (hauptsächlich in Mathematik)
am Unterricht der nächsthöheren /bzw.
nächstniedrigeren Klasse teilzunehmen.
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