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Die „Integrierte Schuleingangsstufe“
1.Vorüberlegungen
zur Einführung
Unsere Grundschule war die erste von 9 Grundschulen
in Nettetal, an der in den 70er Jahren ein Schulkindergarten
eingerichtet wurde. In einen Schulkindergarten
wurden Kinder eingewiesen, die den für den
Schuleintritt notwendigen „Entwicklungsstand“
noch nicht erreicht hatten. Darunter wurden Voraussetzungen
kognitiver, körperlicher, sozialer und emotionaler
Art verstanden. Wobei man sich weder auf eine
eindeutige Definition von „Schulfähigkeit“
noch auf Testverfahren berufen konnte (und kann!),
mit denen gültig und verlässlich zwischen
„schulfähigen“ und „nicht
schulfähigen“ Kindern unterschieden
werden kann. Eine objektive Feststellung ist nicht
möglich.
Das bedeutete also, dass schulpflichtige Kinder,
denen in unterschiedlichsten Bereichen notwendige
Voraussetzungen fehlten, für ein Jahr zurückgestellt
und in den Schulkindergarten eingewiesen wurden
– ohne Rücksicht darauf, wie schnell
sie ihre Rückstände aufholen konnten.
Diese Zurückstellung geschah entweder vor
Schuleintritt oder innerhalb der ersten 6-9 Wochen
nach Schulbeginn, wenn sich das Kind gerade in
seine Klassengemeinschaft eingelebt hatte.
Die Schulkindergartenleiterin betreute im Schulkindergarten
die Schulkindergartenkinder unserer Schule sowie
die zugewiesenen Kinder aus den Nachbargemeinden.
Wer zum Einschulungstermin den nötigen „Entwicklungsstand“
nicht mitbrachte, wer also Defizite in einem der
oben genannten Bereichen aufzeigte, der wurde
vom Schulbesuch zurückgestellt und in den
Schulkindergarten eingewiesen. Ebenso verfuhr
man mit Kindern, bei denen sich im Laufe der ersten
Schulwochen Lernrückstände abzeichneten.
Ziel dieses Verfahrens war es, in den Lerngruppen
der Schulanfänger eine relative Homogenität
anzustreben.
Die Praxis zeigte jedoch, dass dieses Ziel nicht
zu erreichen war. Vor der Tatsache, dass Heterogenität
in den Grundschulen der Normalfall ist, konnte
unser Team nicht die Augen verschließen.
Also musste nach einer Veränderung gesucht
werden.
Es gab aber auch noch einen weiteren Anlass, sich
mit einer Veränderung des „traditionellen
Schulkindergartens“ zu beschäftigen:
Mit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts
stellte sich nicht nur Eltern die Frage, ob es
denn richtig sei, dass geistig behinderte Kinder
die Grundschule in 4 Jahren durchlaufen, andere
Kinder aber wegen geringerer Schwierigkeiten 5
Jahre brauchen. Ist es zudem richtig, ein Kind
mit Entwicklungsrückständen nach einigen
Wochen aus seiner gewohnten Umgebung herauszureißen,
es einer neuen Gruppe zuzuweisen und ein ganzes
Jahr zurückzustellen?
Dabei hatten wir als Ziele
unseres Vorhabens vor Augen:
- neue Formen in Erziehung,
Unterricht und Schulleben zu finden, die das
Lernen fördern.
- die Flexibilisierung
der Schuleingangsphase einzuführen.
- eine individuelle Verweildauer
in Klasse 1 und 2 bis zu drei Jahren zu ermöglichen.
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