Gemeinschaftsgrundschule Kaldenkirchen
 
Schwerpunkt in FiLiS


Die „Integrierte Schuleingangsstufe“

1.Vorüberlegungen zur Einführung

Unsere Grundschule war die erste von 9 Grundschulen in Nettetal, an der in den 70er Jahren ein Schulkindergarten eingerichtet wurde. In einen Schulkindergarten wurden Kinder eingewiesen, die den für den Schuleintritt notwendigen „Entwicklungsstand“ noch nicht erreicht hatten. Darunter wurden Voraussetzungen kognitiver, körperlicher, sozialer und emotionaler Art verstanden. Wobei man sich weder auf eine eindeutige Definition von „Schulfähigkeit“ noch auf Testverfahren berufen konnte (und kann!), mit denen gültig und verlässlich zwischen „schulfähigen“ und „nicht schulfähigen“ Kindern unterschieden werden kann. Eine objektive Feststellung ist nicht möglich.
Das bedeutete also, dass schulpflichtige Kinder, denen in unterschiedlichsten Bereichen notwendige Voraussetzungen fehlten, für ein Jahr zurückgestellt und in den Schulkindergarten eingewiesen wurden – ohne Rücksicht darauf, wie schnell sie ihre Rückstände aufholen konnten. Diese Zurückstellung geschah entweder vor Schuleintritt oder innerhalb der ersten 6-9 Wochen nach Schulbeginn, wenn sich das Kind gerade in seine Klassengemeinschaft eingelebt hatte.
Die Schulkindergartenleiterin betreute im Schulkindergarten die Schulkindergartenkinder unserer Schule sowie die zugewiesenen Kinder aus den Nachbargemeinden. Wer zum Einschulungstermin den nötigen „Entwicklungsstand“ nicht mitbrachte, wer also Defizite in einem der oben genannten Bereichen aufzeigte, der wurde vom Schulbesuch zurückgestellt und in den Schulkindergarten eingewiesen. Ebenso verfuhr man mit Kindern, bei denen sich im Laufe der ersten Schulwochen Lernrückstände abzeichneten. Ziel dieses Verfahrens war es, in den Lerngruppen der Schulanfänger eine relative Homogenität anzustreben.
Die Praxis zeigte jedoch, dass dieses Ziel nicht zu erreichen war. Vor der Tatsache, dass Heterogenität in den Grundschulen der Normalfall ist, konnte unser Team nicht die Augen verschließen. Also musste nach einer Veränderung gesucht werden.
Es gab aber auch noch einen weiteren Anlass, sich mit einer Veränderung des „traditionellen Schulkindergartens“ zu beschäftigen:
Mit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts stellte sich nicht nur Eltern die Frage, ob es denn richtig sei, dass geistig behinderte Kinder die Grundschule in 4 Jahren durchlaufen, andere Kinder aber wegen geringerer Schwierigkeiten 5 Jahre brauchen. Ist es zudem richtig, ein Kind mit Entwicklungsrückständen nach einigen Wochen aus seiner gewohnten Umgebung herauszureißen, es einer neuen Gruppe zuzuweisen und ein ganzes Jahr zurückzustellen?

Dabei hatten wir als Ziele unseres Vorhabens vor Augen:

  • neue Formen in Erziehung, Unterricht und Schulleben zu finden, die das Lernen fördern.
  • die Flexibilisierung der Schuleingangsphase einzuführen.
  • eine individuelle Verweildauer in Klasse 1 und 2 bis zu drei Jahren zu ermöglichen.

 
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