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Da das jahrgangsübergreifende Arbeiten vielfältige
Formen der Differenzierung voraussetzt, ergeben
sich daraus zusätzliche Möglichkeiten (Helfersystem,
Kleingruppe), um Kinder gemäß ihrem individuellen
Leistungsstand und Leistungsvermögen fördern zu
können. Schnell lernende Kinder können rascher
gefördert werden, langsam lernenden Kindern kann
mehr Zeit eingeräumt werden. So können die schulpflichtigen,
aber noch nicht schulfähigen Kinder in der jahrgangskombinierten
Klasse 1-2 drei Jahre verbleiben und werden dabei
zusätzlich von der Sozialpädagogin gefördert.
Arbeit der Sozialpädagogin
Zu Beginn des Schuljahres besucht die Sozialpädagogin
regelmäßig alle Klassen 1-2 (vier Klassen). Dadurch
ist die Möglichkeit gegeben, die Kinder während
des Unterrichts zu beobachten und den Kontakt,
der während des im Mai (vor Schuljahresbeginn)
durchgeführten „Kieler Einschulungsverfahrens“
(KEV´s) entstanden ist, auszubauen. Dazu dienen
auch einige von der Sozialpädagogin geplante und
durchgeführte Unterrichtsphasen zum Thema Wahrnehmung
(Körperschema). Dies erscheint uns als besonders
wichtig, da unter unseren Schulneulingen viele
Kinder ohne vorschulische Förderung gerade im
Wahrnehmungsbereich auffällige Defizite haben.
Während dieser Unterrichtsphasen hat die Klassenlehrerin
die Möglichkeit, die Kinder aus einer anderen
Perspektive genau zu beobachten.
Aus diesen Beobachtungen heraus,
den Ergebnissen des KEV´s, den Elterngesprächen
und Teambesprechungen von Klassenlehrerinnen und
Sozialpädagogin werden alle Kinder mit einem erhöhten
Förderbedarf erfasst.
Die Förderung erfolgt durch die
Sozialpädagogin integrativ in den Klassen. Kinder
mit erhöhtem Förderbedarf in den Bereichen Wahrnehmung
und Motorik erhalten in diesen Bereichen zusätzliche
Förderung in den 5. bzw. 6. Unterrichtstunden.
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