Martinschule Euskirchen
 
Porträt


Da das jahrgangsübergreifende Arbeiten vielfältige Formen der Differenzierung voraussetzt, ergeben sich daraus zusätzliche Möglichkeiten (Helfersystem, Kleingruppe), um Kinder gemäß ihrem individuellen Leistungsstand und Leistungsvermögen fördern zu können. Schnell lernende Kinder können rascher gefördert werden, langsam lernenden Kindern kann mehr Zeit eingeräumt werden. So können die schulpflichtigen, aber noch nicht schulfähigen Kinder in der jahrgangskombinierten Klasse 1-2 drei Jahre verbleiben und werden dabei zusätzlich von der Sozialpädagogin gefördert.

Arbeit der Sozialpädagogin
Zu Beginn des Schuljahres besucht die Sozialpädagogin regelmäßig alle Klassen 1-2 (vier Klassen). Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die Kinder während des Unterrichts zu beobachten und den Kontakt, der während des im Mai (vor Schuljahresbeginn) durchgeführten „Kieler Einschulungsverfahrens“ (KEV´s) entstanden ist, auszubauen. Dazu dienen auch einige von der Sozialpädagogin geplante und durchgeführte Unterrichtsphasen zum Thema Wahrnehmung (Körperschema). Dies erscheint uns als besonders wichtig, da unter unseren Schulneulingen viele Kinder ohne vorschulische Förderung gerade im Wahrnehmungsbereich auffällige Defizite haben. Während dieser Unterrichtsphasen hat die Klassenlehrerin die Möglichkeit, die Kinder aus einer anderen Perspektive genau zu beobachten.

Aus diesen Beobachtungen heraus, den Ergebnissen des KEV´s, den Elterngesprächen und Teambesprechungen von Klassenlehrerinnen und Sozialpädagogin werden alle Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf erfasst.

Die Förderung erfolgt durch die Sozialpädagogin integrativ in den Klassen. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in den Bereichen Wahrnehmung und Motorik erhalten in diesen Bereichen zusätzliche Förderung in den 5. bzw. 6.  Unterrichtstunden.

 

 
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